Die Bundesregierung verlängert die sogenannte Westbalkanregelung

Die Westbalkanregelung sieht vor, dass Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien auch ohne besondere berufliche Qualifikation zuwandern können. Voraussetzung sind eine verbindliche Arbeitsplatzzusage des künftigen Arbeitgebers und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Die Regelung trägt in Branchen wie dem Baugewerbe und dem Gesundheits- und Sozialwesen dazu bei, Fachkräfteengpässe zu beheben. Ursprünglich sollte sie Ende 2020 auslaufen.
Eine Verlängerung war bisher umstritten, da aufgrund der coronabedingten Arbeitslosigkeit von einer weiteren Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Westbalkangebiet abgesehen werden sollte. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, wurde der jährliche Zuzug auf 25.000 Beschäftigte begrenzt.

Bundestag und Bundesrat haben im Zuge der Verlängerung bis Ende 2023 außerdem beschlossen: Ein Arbeitgeberwechsel oder eine Verlängerung des Aufenthaltstitels erfordert künftig keinen erneuten Antrag des Arbeitnehmers im Herkunftsland mehr und führt ebenso zu keiner Anrechnung auf die nun beschlossene Obergrenze. Auch Arbeitnehmer, die bereits auf der Grundlage der bisherigen Westbalkanregelung in Deutschland tätig sind, sollen nicht unter die neue Quote fallen.

 

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