In vielen Behörden und Gemeinden werden mittlerweile die Kindergartengebühren, zum Beispiel durch Schreiben an die Mitarbeiter durch den Kindergarten direkt, als auch durch Veröffentlichungen in Amtsblättern/Stadtanzeigern etc. erlassen:
Arbeitgeber sollten daher ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass damit die Grundlage für die Gewährung von steuerfreien Zuschüssen von Kindergartengebühren entfällt.
Die Mitarbeiter sollten ihre Arbeitgeber über einen solchen Entfall informieren und die Arbeitgeber müssten die Gewährung eines Kindergartenzuschusses hier „stoppen/unterbrechen“.