Für geringfügige Beschäftigungen von Arbeitnehmern, die sich innerhalb der EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz bewegen, gelten die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Danach unterliegen Arbeitnehmer grundsätzlich den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaats, in dem sie die Beschäftigung ausüben (Art. 11 Abs. 3 Buchst. a VO [EG] 883/2004). Das gilt auch, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt.