Hat der Arbeitgeber das Tragen einer besonders auffälligen Dienstkleidung im Betrieb angeordnet, und zieht der Arbeitnehmer diese Kleidung im Betrieb an und aus, muss der Arbeitgeber für die Zeit zahlen, so stellte nun das LAG Düsseldorf klar.
Hat der Arbeitgeber das Tragen einer besonders auffälligen Dienstkleidung im Betrieb angeordnet, und zieht der Arbeitnehmer diese Kleidung im Betrieb an und aus, muss der Arbeitgeber für die Zeit zahlen, so stellte nun das LAG Düsseldorf klar.
Wie bereits erläutert, dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern noch bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) gewähren.
Das Bundekabinett hat mit Überlegungen zu einer großen Pflegereform die Anpassung des Beitragssatzes in der
Rückwirkend für das Jahr 2024 sollen der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer um 180 Euro auf
Gut für alle Lohnabrechner wäre die Realisierung der Bitte des Bundesrats, der darum ersuchte, im