Aufwendungen für Arbeitnehmer beim Firmenjubiläum mit überwiegend Geschäftspartnern

Bei einem Firmenjubiläum sind häufig überwiegend Geschäftspartner geladen. Muss der Arbeitgeber dann für alle Kosten die Pauschalsteuer nach § 37 b EStG übernehmen? Oder kann er die anteiligen Kosten, die auf seine Arbeitnehmer entfallen, mit 25 Prozent pauschalieren und sozialversicherungsfrei belassen?

Veranstaltungen, an denen nicht nur eigene Arbeitnehmer teilnehmen, wertet die Finanzverwaltung als geschäftlich veranlasste Veranstaltung, wenn überwiegend Firmenfremde teilnehmen, so dass die Anwendung der Pauschalversteuerung mit 25 % für Betriebsveranstaltungen für Arbeitnehmer nicht möglich ist.

Das Unternehmen kann nun die Arbeitnehmeraufwendungen

  • pauschal mit dem Steuersatz von 30 Prozent oder,
  • wenn sich das Unternehmen nicht für die Anwendung des § 37b EStG für Sachzuwendungen entschieden hat, individuell bei jedem Mitarbeiter besteuern (hier kann sich eine Nettolohnberechnung anbieten, wenn die Steuern vom Unternehmen getragen werden sollen) oder
  • eine Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit einem besonders ermittelten Pauschalsteuersatz durchführen.

PRAXISHINWEIS: Nicht immer lässt sich der Charakter einer Firmenveranstaltung nach der absoluten Teilnehmerzahl bestimmen. Das gilt insbesondere, wenn je ca. zur Hälfte eigene Arbeitnehmer und Geschäftspartner eingeladen sind oder sich aufgrund von Zu- und Absagen eine nicht vorhersehbare Verschiebung im Verhältnis der Teilnehmer ergibt. Hier sollte das Unternehmen über eine Anrufungsauskunft mit dem Betriebstättenfinanzamt klären, ob die Kosten ggf. aufgeteilt und für die Arbeitnehmer als Betriebsveranstaltung behandelt werden können.

 

Share:

Kategorien

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.

Ähnliche Beiträge