Jede Menge Vorschriften müssen bei der Aufzeichnung von Arbeitszeiten beachtet werden, u.a. das Arbeitszeitschutzrecht, das Mindestlohnrecht und das Arbeitnehmerentsenderecht.
Unterschiede bei den Arbeitszeitaufzeichnungen gibt es viele, je nachdem, in welcher Branche der Arbeitgeber tätig wird und welche Personengruppe an Arbeitnehmern er beschäftigt. Zwei Dinge gelten einheitlich für alle Aufzeichnungen:
• Form der Aufzeichnungspflicht: Es ist gesetzlich nicht geregelt, wie der Arbeitgeber die Arbeitszeiten aufzeichnet. Damit sind sowohl handschriftliche, mechanische als auch elektronische Formen zulässig.
• Dauer der Aufbewahrungsfrist: Die Aufbewahrungsfrist beträgt einheitlich zwei Jahre ab Beginn der Aufzeichnungspflicht.
Abgesehen von diesen Gemeinsamkeiten gibt es zahlreiche unterschiedliche Regeln und auch Ausnahmen von der Regel. Diese finden Sie auf den Tabellen der folgenden Seite.
Die wichtigsten Pflichten in punkto Arbeitszeitaufzeichnungen im Überblick