Seit Jahresbeginn beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde, zuvor waren es 12,41 Euro. Alle
Seit 01. Juli 2023 begleitet uns in der Pflegeversicherung das PUEG, das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz:
Gemäß Sondierungspapier gibt es gesetzliche Überlegungen, Änderungen im Bereich des Arbeitszeitgesetzes vorzunehmen, um dadurch flexiblere
Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten vor Ort dadurch abgelten,