Erhöhung Mindestlohn und Auswirkungen

Die Erhöhung des Mindestlohns auf EUR 8,84 ist mittlerweile keine Neuheit mehr. Bitte beachten Sie aber die jeweiligen Konsequenzen daraus:
Minijobber müssen ihren Arbeitsumfang reduzieren, d.h. EUR 450,- : EUR 8,84/Std. = 50,90 Stunden pro Monat.
Die bisherige Stundengrenze von 52 Stunden muss also unbedingt angepasst werden, wenn die Geringfügigkeitsgrenzen weiterhin anwendbar sein sollen.
Beachten Sie zudem, dass der Höchstsatz für eine pauschalierbare kurzfristige Beschäftigung ab 01.01.2017 auf EUR 72,- steigt.

 

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