Wer in Deutschland arbeitet, aber in den Niederlanden wohnt, ist grundsätzlich als Grenzgänger an seinem Tätigkeitsort Deutschland steuerpflichtig. Allerdings kann er nach Auskunft der niederländischen Finanzbehörden einen Ausgleich für Steuervorteile erhalten, die ihm durch seine Tätigkeit im Nachbarland entgehen: So sind in den Niederlanden etwa Hypothekenzinsen für eine Eigentumswohnung abzugsfähig. Eine entsprechende Kompensationsregelung ist Bestandteil des Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Übergangsrecht für 2016
Nicht für jeden Steuerzahler bringt die Einführung des neuen Abkommens Vorteile. Für 2016 gilt deshalb ein Übergangsrecht, wonach Steuerpflichtige wählen dürfen, welches Abkommen sie für sich in Ansatz bringen möchten.
Tipp: Auf der Internetseite www.belasting-dienst.nl werden – je nach persönlicher Situation des Steuerpflichtigen – Hinweise für Arbeitnehmer angeboten, die im jeweils anderen Tätigkeitsland Einkünfte erzielen.