Allein die AOK Baden-Württemberg hab im Jahr 2014 über 391 Mio. Euro für das Aufwendungsausgleichgesetz (AAG) bei Krankheit (U1) und bei Mutterschaft (U2) aufgewendet. Die Entwicklung zeigt weiterhin steigende Tendenzen auf, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum schon eine Steigerung um über 19 Prozent.
Gründe für die weiterhin wachsenden Ausgaben sind die zunehmende Zahl von Arbeitsunfähigkeitszeiten und vor allem die Zunahme der Beschäftigungsverboten bei Schwangeren. Die AOK Gesundheitskasse hat daher die Umlage U1 und U2 zum 1. August 2015 angepasst.
Ab 1. August gelten folgende Umsätze:
U1 für Krankheitsaufwendungen
80 % 3,95 % (neu)
70 % 2,70 % (neu)
60 % 2,40 % (neu)
50 % 1,80 % (neu)
U2 für Mutterschaftsaufwendungen
100 % 0,44 % (neu)
Es ist damit zu rechnen, dass diesem Trend so gut wie alle Krankenkassen folgen.