Mindestlohn in der Pflegebranche

Die neue Mindestlohnverordnung ist am 01. Januar 2015 in Kraft getreten. Der Stundensatz steigt zunächst auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten. In zwei Schritten wird er weiter erhöht und ab Januar 2017 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten betragen.

Darüber hinaus gilt der Pflegemindestlohn ab dem 01.10.2015 auch für Alltagsbegleiter, Assistenzkräfte sowie Betreuungskräfte insbesondere von Demenzkranken.

Praxistipp: Der spezielle Pflegemindestlohn greift nicht in Privathaushalten, hier gilt weiterhin seit dem Jahreswechsel der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro.

 

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