Der Bundesrat hat dem Zollkodex-Anpassungsgesetz zugestimmt, so dass ab 2015 bei Betriebsveranstaltungen ein Freibetrag in Höhe von 110 Euro in Ansatz gebracht werden kann.
Die ursprünglich angedachte Freigrenze für Betriebsveranstaltungen von 150 Euro weicht nun einem Freibetrag von 110 Euro.
Allerdings wurde im Rahmen dieser Gesetzesänderung auch definiert, dass ab 2015 wieder alle Zusatzkosten rund um die Feier mit einbezogen werden müssen; auch die im Vorjahr viel diskutierten Rahmenprogrammkosten wie die Raummiete oder Eventagenturen. Kosten für Begleitpersonen des Mitarbeiters wie Ehegatten oder Kinder müssen diesen wieder zugerechnet werden.
Beispiel zur Berechnung bei Übersteigung des 110-Euro-Freibetrags:
Ermittlung der Aufwendungen „Betriebsausflug“ je Teilnehmer = 120,00 Euro
2014 hätte sich die pauschale Lohnteuer aufgrund Übersteigen der 110,- Euro Grenze auf 30,00 Euro zzgl. KiSt und Soli (120 Euro x 25 Prozent) belaufen.
2015 wird nur der übersteigende Betrag von 10 Euro versteuert, so dass sich eine Steuerlast von 2,50 (10,- Euro x 25 Prozent) je Teilnehmer ergibt.