DBA: Stand der Abkommen zum 1. Januar 2014

Hongkong wurde mit Wirkung ab 1. Juli 1997 ein besonderer Teil der VR China. Das allgemeine Steuerrecht der VR China gilt dort nicht. Damit ist das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der VR China abgeschlossene DBA vom 10. Juni 1985 in Hongkong nicht anwendbar. Eine Einbeziehung Hongkongs in den Geltungsbereich des DBA China ist nicht angestrebt.

Aufgrund des besonderen völkerrechtlichen Status von Taiwan wurde ein Steuerabkommen nur von den Leitern des Deutschen Instituts in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Das Gesetz vom 2. Oktober 2012 zum diesbezüglichen Abkommen vom 19. und 28. Dezember 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist veröffentlicht. Das Abkommen ist am 7. November 2012 in Kraft getreten und damit grundsätzlich ab 1. Januar 2013 anzuwenden.

Das BMF hat die Übersicht über die am 1. Januar 2014 geltenden sowie die geplanten Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert. Bei den bestehenden Abkommen ergeben sich kaum Änderungen. Allerdings sind mit acht Ländern erstmalige Abkommen geplant und mit elf Ländern neue Abkommen auf dem Gebiet der Amtshilfe und des Informationsaustausches.

Im Anhang ersehen Sie den aktuellen Stand der DBAs.

 

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