Anmeldepflicht für geringfügig Beschäftigte

Mittlerweile müsste es allen bekannt sein: auch geringfügig Beschäftigte müssen bei der Bundesknappschaft gemeldet werden und seit 01.01.2014 gilt für die neu beginnenden EUR 450,- Kräfte auch noch eine Rentenversicherungspflicht, von der man sich aber optional befreien lassen kann.

Mitarbeiter unter EUR 400,- können übergangsweise unter den alten Bedingungen weiter beschäftigt werden.

Zum 01.01.2015 laufen die dafür gültigen Übergangsfristen aus.

Die Bundesknappschaft betreibt im Moment eine sehr ansprechende „Werbemaßnahme“: neugierig geworden? Dann klicken Sie auf diesen Link:
Rotkäppchen – gemeinsamer Werbespot der Minijob-Zentrale und der Augsburger Puppenkiste

 

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