Vermeintlich kostengünstige Praktikas

Offiziell im Rahmen eines Praktikums, arbeitete eine junge Frau mehrere Monate lang unentgeltlich in einem Supermarkt. Ihre Aufgaben entsprachen aber denen einer üblichen Hilfskraft, bestätigte jetzt ein Arbeitsgericht mit der Folge, dass die Praktikantin nachträglich Gehalt erhielt.

Die Klägerin absolvierte über acht Monate hinweg mehrere aufeinanderfolgende Praktika in dem Lebensmittelladen, die nicht vergütet wurden. In ihrer täglichen Arbeit, wozu auch das Einräumen von Regalen und die Bedienung der Kasse gehörten, habe kein Unterschied zu einer bezahlten Angestellten bestanden. Sinn und Zweck eines Praktikums seien jedoch das Kennenlernen und Erlernen einer Tätigkeit, im Vordergrund stünde der Ausbildungszweck, der hier durchweg gefehlt habe, argumentierten die Richter. Die junge Frau hatte sämtliche Arbeitsstunden genauestens dokumentiert. Insgesamt hat sie demnach 1.728 Stunden im Markt gearbeitet. Das konnte ihr Arbeitgeber nicht widerlegen. Für jede Stunde müssen jetzt seitens des Arbeitgebers 10 Euro nachgezahlt werden. Dies zuzüglich der Lohnnebenkosten kosten das Unternehmen nun rund EUR 20.000,-.

Praktikas sollten also keine günstige Beschäftigungsvariante darstellen, sondern immer genau geprüft und nur unter dem Zweck der Ausbildung durchgeführt werden.

 

Share:

Kategorien

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.

Ähnliche Beiträge

Kennen Sie KIRA?

Die DRV realisiert derzeit jährliche Nachforderungen im hohen dreistelligen Millionenbereich. Grundlage ist hier die Prüfung