Kein Beitragszuschuss für gesetzlich versicherte Angehörige

Arbeitgeber zahlen an privat krankenversicherte Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresentgeltgrenze nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig sind, im Regelfall ja einen Beitragszuschuss. Der Anspruch besteht dabei auch für Angehörige, allerdings nur, wenn sie ebenfalls privat krankenversichert sind.

Dies wurde durch das BSG auch wieder aktuell bestätigt.

Häufiges Beispiel: Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner Verdiensthöhe privat krankenversichert, die nicht berufstätige Ehefrau freiwillig gesetzlich. Der Arbeitgeber konnte die Forderung seines Arbeitnehmers auf einen Zuschuss zum Beitrag für seine Ehefrau erfolgreich abwehren. Das BSG stellte klar, dass dazu beide in der privaten Krankenversicherung versichert sein müssen.

Vorsicht: Der GKV-Spitzenverband hat sich dazu bisher nicht geäußert. Arbeitgeber sollten direkt bei der betroffenen Krankenversicherung Rat einholen, ab wann das Urteil anzuwenden ist, wenn ein konkreter Streitfall diesbezüglich vorliegt.

 

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