Anspruchsverfall der DRV bei Untätigkeit

Können Beiträge der DRV verjähren? Diese Frage lässt sich eindeutig bejahen, hängt allerdings immer vom Sachverhalt ab.

Bleibt ein Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) mehr als sechs Monate untätig, können Sozialversicherungsbeiträge auch während eines Prüfungsverfahrens nach der gesetzlichen Frist von vier Jahren verjähren.

Unternehmen können argumentieren, dass die Beiträge verjährt sind, wenn ein Betriebsprüfer trotz zeitnaher Bearbeitung von Anfragen durch das zu prüfende Unternehmen nichts von sich hören lässt.

Die Prüfer sind zur zeitnahen Bearbeitung der Fälle verpflichtet und müssen ihre Tätigkeiten auch nachweisen können, z.B. durch Telefon-Notizen oder Einzelverbindungsnachweise geführter Telefonate.

 

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