Erstattungsanträge bei Entgeltfortzahlung

Seit 2011 gilt der maschinelle Datenaustausch für das Erstattungsverfahren, um Kosten für Lohnausfall aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft eines Arbeitnehmers von der Einzugsstelle erstatten zu lassen.

Änderungen zum 01.01.2013

Künftig sollen Arbeitgeber eine Abtretungserklärung mit dem Antrag abgebeben, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Dritten verursacht wurde. Hierzu wird ein neues Feld im Datenbaustein eingebracht.
Wichtigster Fall dürfte der Verkehrsunfall sein, der sich während der Arbeitszeit ereignet und durch einen anderen Beteiligten verursacht ist. Hier hat zunächst der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Schädiger, der aber auf den Arbeitgeber übergeht, was die Verpflichtung zur Entgeltzahlung sowie die SV-Anteile angeht.
Beantragt der Arbeitgeber später bei der Krankenkasse die Aufwendungen aus der Umlagekasse zu erstatten, so erfolgt dies nur, wenn der Arbeitgeber seinen Schadensersatz-anspruch bis zur anteiligen Höhe an die Ausgleichskasse abtritt, was er über die Abtretungserklärung in der elektronischen Meldung tut.
Bei Arbeitsunfällen entsteht dadurch ein weite-res Thema, an welches zukünftig zu denken ist.

 

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