Endgültige Sozialversicherungsrechtliche Grenzen und Sätze ab 2013

Im Folgenden finden Sie die Übersicht zu den Daten, die Sie im Detail dem Vademecum Personal entnehmen können. Am 23.11.2012 wurden diese Grenzen und Sätze endgültig im Bundeskabinett verabschiedet. Im Vergleich zur vorherigen Ausgabe des Newsletter gab es nur noch eine Änderung im Bereich der Insolvenzgeldumlage. Im Folgenden finden Sie die Übersicht zu den Daten, die Sie im Detail dem Vademecum Personal entnehmen können. Am 23.11.2012 wurden diese Grenzen und Sätze endgültig im Bundeskabinett verabschiedet. Im Vergleich zur vorherigen Ausgabe des Newsletter gab es nur noch eine Änderung im Bereich der Insolvenzgeldumlage. Die übrigen Größen bleiben wie bereits angekündigt und nur im Bereich der Krankenkassen dürfen sich die Arbeitnehmer darüber freuen, dass die Praxisgebühr ab 2013 entfällt.

Beitragsbemessungsgrenzen

West:

  • KV / PV : Monat 3.937,50 EUR ; Jahr 47.250,00 EUR
  • RV / AV : Monat 5.800,00 EUR ; Jahr 69.600,00 EUR

Ost:

  • KV / PV : Monat 3.937,50 EUR ; Jahr 47.250,00 EUR
  • RV / AV : Monat 4.900,00 EUR ; Jahr 58.800,00 EUR

Beitragssätze

RV : 18,9 %

AV: 3,0 %

PV: 2,05 %, Kinderlose 2,20 %

KV: 15,5% ( 7,3 % AG, 8,2 % AN)

Insolvenzgeldumlage: 0,15 %

Künstlersozialabgabe: 4,1 %

 

Share:

Kategorien

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.

Ähnliche Beiträge