Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat entschieden, dass bei der Kündigung eines Arbeitnehmers während dessen Elternzeit nicht darauf Rücksicht genommen werden muss, dass dieser durch die Elternzeit Vorteile bei der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung hat.
Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, deren Arbeitgeber insolvent geworden und der daraufhin vom Insolvenzverwalter gekündigt worden war, während sie sich in der Elternzeit nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) befand. Hiergegen hatte sie sich mit dem Argument gewehrt, durch die Kündigung verliere sie den Vorteil der beitragsfreien Krankenversicherung, so dass sich die Kündigung als ermessensfehlerhaft darstelle.