Erhöhung der Schwerbehindertenausgleichsabgabe

Die Schwerbehindertenausgleichsabgabe ist von Arbeitgebern zu leisten, die nach Regelung des Gesetzes selbst nicht ausreichend schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigen. Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Beschäftigten sind verpflichtet, auf mindestens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen einzusetzen.

Für diese zu besetzenden sogenannten Pflichtarbeitsplätze, die ab dem 01.01.2012 unbesetzt sind, wird die Ausgleichsabgabe erhöht. Dies wirkt sich erst im Jahr 2013 aus, da bis zum 31.03.2012 noch die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2011 zu entrichten war.

Die Beiträge erhöhen sich wie folgt von:

105 EUR auf 115 EUR bei einer Erfüllungsquote von 3 bis 5 %,

180 EUR auf 200 EUR bei einer Erfüllungsquote von 2 bis unter 3 %,

260 EUR auf 290 EUR bei einer Erfüllungsquote unter 2 %.

 

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