Einkommensgrenze für die Familienversicherung erhöht

Wie zur erwarten war, wurde die Einkommensgrenze in der Familienversicherung bei geringfügig Beschäftigten zum 01.10.2022 angepasst auf ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze. So steht es nun in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V.

Es gilt hier also seit dem 01.10.2022 nicht mehr ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße für die Einkommensgrenze in der Familienversicherung.

 

 

 

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