Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer. Angedacht ist eine Verknüpfung mit der Betriebsnummer der Agentur für Arbeit. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten, da die Datenstände sich qualitativ stark unterscheiden. Die neue Unternehmensnummer löst die bisherige Mitgliedsnummer ab, die bisher für die Abgabe der UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital benötigt wurde.
Die Umstellung erfolgt automatisiert zum 1. Januar 2023; die Berufsgenossenschaften werden voraussichtlich im Herbst dieses Jahres weitere Informationen an die Unternehmen bzgl. des Nummernwechsels geben.
Die Umstellung auf die bundesweit einheitliche Unternehmensnummer soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung beschleunigen und vereinfachen. Jeder Unternehmer erhält bei erstmaliger Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit eine bundesweit einheitliche Unternehmernummer, sobald die Unfallversicherung über das erste Unternehmen einer Rechtsperson Kenntnis erlangt. Sie ist Teil der Unternehmensnummer.
Die Unternehmernummer wird einmalig an eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft vergeben und gilt ab Vergabe dauerhaft. Die Nummer bleibt auch bei Beendigung und Wiederaufnahme des Unternehmens oder einem Wechsel der Zugehörigkeit zu einem anderen Unfallversicherungsträger erhalten. So wird die Übersichtlichkeit verbessert und gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, das Zentrale Unternehmerverzeichnis zukünftig mit anderen Registern wie der Agentur für Arbeit zu verknüpfen.
Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern: Die ersten 12 Ziffern bilden die Unternehmernummer. Sie kennzeichnet den Unternehmer. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen das zugehörige Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere von einer Rechtsperson betriebene Unternehmen unterscheiden zu können. Je nachdem, wie viele Unternehmen ein Unternehmer betreibt, steht am Ende also eine 001, 002, 003 und so weiter.
Zusammen bilden die Unternehmernummer und das Kennzeichnen für das Unternehmen die Unternehmensnummer (UNR.S), die wie folgt aufgebaut ist: nnnn nnnn nnnn nnn (Leerzeichen dienen der besseren Lesbarkeit).
Ziel ist es darüber hinaus wieder einmal, Bürokratiekosten zu senken, unter anderem, weil die Entgeltabrechnungsprogramme auf Seiten der Unternehmen künftig nicht mehr unterschiedlich definierte Mitgliedsnummernformate bedienen müssen. Ob sich dies bewahrheitet steht wohl eher in den Sternen.
Fakt ist, dass ab dem Jahr 2023 aufgrund des Onlinezugangsgesetzes (OZG) knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen digital zur Verfügung stehen (müssen) – darunter auch die der gesetzlichen Unfallversicherung. Weiteres Ziel ist es, die Kommunikation mit der Verwaltung einfacher, effizienter und nutzerfreundlicher zu machen. Mit der Vereinheitlichung der Unternehmensnummer wird die Grundlage für einen einheitlichen Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung geschaffen. Unternehmen können dann Leistungen über ein digitales Konto abfragen oder beantragen.