Mit dem Abklingen der Covid-19-Pandemie finden auch wieder vermehrt Entsendungen ins europäische Ausland statt. Dies hat die Gesamtmetall zum Anlass genommen, in Kooperation mit seinen Mitgliedsverbänden (u. a. HESSENMETALL) die Broschüre „Der Einsatz von Mitarbeitern in Europa – Handlungshilfe für Arbeitgeber“ zu erstellen.
Die bürokratischen Vorgaben für die Entsendung von Arbeitnehmern haben sich unabhängig von der Pandemie in den letzten Jahren immer weiter verschärft. Der Aufwand für Unternehmen steht so oft kaum noch in einem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis. Zahlreiche gesetzliche Änderungen sind in die Handlungshilfe und die einzelnen „Länderblätter“ eingearbeitet, vor allem hinsichtlich nationaler Melde- und Dokumentationspflichten sowie Arbeitsbedingungen und Entgeltbestimmungen.
Dies als kleine Hilfestellung, wenn Sie Anfragen für das Ausland haben.
Ob wir dies immer so genau wahrnehmen, müssen wir mit den Kunden im Einzelfall entscheiden.
Wichtig für uns ist die A1 für Europa / EWR bzw. die jeweilige Klärung der SV für Drittländer. Ein Hinweis betreffend der Meldepflichten für den Kunden ist aber sicher sinnvoll und dieser kann dann selbst entscheiden.
Für übergreifende Fragen haben wir ja die Leitfäden “Setting up Business” in Auren und Antea auf den Webseiten:
Diese Leitfäden enthalten allgemeine Informationen über Ansätze zur Geschäftstätigkeit, Steuern, Tarife, Beschäftigung und vieles mehr in nun mehr als 60 Ländern und sind für Unternehmen gedacht, die an einer Geschäftstätigkeit im Ausland interessiert sind.
Hier sind auch immer kurze Zusammenfassungen zu Steuer und SV enthalten. Wir arbeiten hier wirklich hart daran, auch für die internationalen Ansätze die Abläufe zu verbessern.