Gesetzliche Pflichten können auch mal Spaß machen und Entlastung bringen!
Das glauben Sie nicht? Dann lassen Sie sich durch uns vom Gegenteil überzeugen.
Sie erinnern sich? Seit einigen Jahren schon gibt es die sogenannte euBP – die elektronische Übertragung der Daten im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung in der Lohnabrechnung, die verpflichtend durchgeführt werden muss. Für Sie als unsere Kunden erst einmal völlig entspannt: wir haben hier alle Vorbereitungen für Sie übernommen, Tools programmiert und führen diese digitale Verpflichtung für Sie seit Jahren aus.
Ab 01.01.2023 wurde das Verfahren verpflichtend und gab auch vor, dass bestimmte Personalunterlagen an die DRV digital übertragen werden müssen. Darüber hatten wir Sie im Herbst 2022 bzw. im Laufe der anstehenden Prüfungen informiert und für Sie Befreiungsanträge gestellt: bis 31.12.2026 kann man sich als Arbeitgeber von dieser Verpflichtung befreien lassen.
ABER: ab 01.01.2027 holt Sie diese Verpflichtung wieder ein und die Personalunterlagen müsse auch rückwirkend ab 2023 zur Verfügung gestellt werden. Das ist ja noch in weiter Ferne? Richtig, aber wie schwierig wird es werden, rückwirkend alle Daten zusammen zu stellen? Viel einfacher ist es doch, diese jetzt direkt im Zusammenhang mit den Lohnfällen zu melden.
Wenn Sie hier selbst bereits Vorsorge getragen haben, können Sie hier direkt aufhören zu lesen,-).
Sollten Sie noch keine Lösung haben, möchten wir Ihnen eine digitale Akte zur Verfügung stellen, in der Sie Ihre Dokumente hinterlegen können: wir kümmern uns um die Entscheidung, ob euBP-pflichtig oder nicht und tragen dafür Sorge, dass die Daten bei der nächsten Prüfung übertragen werden können bzw. werden dies für Sie als unser Lohnmandanten übernehmen.
Aus Fluch wird Segen: wir haben uns hier nicht auf eine verpflichtende Ablage begrenzt, daher hat die Entwicklung auch ein wenig Zeit in Anspruch genommen: Sie können hier ALLE Personaldaten hinterlegen und Ihre bis dato evtl. in Papier am Schreibtisch geführte Akte auflösen.
Zu kompliziert: Scan oder Foto vom Vertrag / Beleg und Hochladen: dem Mitarbeiter zuordnen und das Dokument benennen: also Lieschen Müller, Arbeitsvertrag,… und das war es.
Sie können alle „Akten“ immer digital einsehen, der hohe Schutz der DATEV sichert die Einhaltung des Datenschutzes und die Vertraulichkeit der Informationen und wir stellen sicher, dass nur die notwendigen Dokumente an die Prüfer gehen.
Möchten Sie hier mehr erfahren? Dann sprechen Sie Ihren Referenten aus dem Lohn bei Auren an – alternativ kommen wir in den nächsten Wochen damit auf Sie zu und stellen die Optionen vor.
Unser Adventskalender 2024
Mit einem Klick auf die Adventstüren erhalten Sie eine ausführliche Erklärung zu jeder Fragestellung.
Wir wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit!
Gerne unterstützen wir Sie nicht nur bei der Erstellung der Lohnabrechnung, sondern begleiten für Sie auch Ihre Lohnsteuer- und SV-Prüfungen und stehen auch für alle weiteren Themen rund um das Personalwesen an Ihrer Seite.
Neuer großer Schwerpunkt wird die Verpflichtung zur elektronischen Speicherung aller Personalunterlagen.
Ab 01.01.2027 müssen Sie diese für die SV-Prüfung rückwirkend ab 01.01.2023 zur Verfügung stellen.
Gerne begleiten wir Sie auch hierbei mit den richtigen Tools. Sprechen Sie uns gerne an.
Ab 01.01.2025 werden diese zusammengeführt: es gibt keine unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen mehr: mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung hat sich das Niveau der Renten in Ost und West angeglichen.
Lag das Niveau der Renten im Osten im Vergleich zum Westniveau ursprünglich noch bei knapp 40 Prozent, hat es im Juli 2023 vollständig das Westniveau erreicht.
Grundlage ist das 2017 beschlossene Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung.
Es regelt die letzten Schritte hin zu einem einheitlichen Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland.
Der Angleich Ost an West ist abgeschlossen.
Trotzdem müssen Sie aber bis mindestens 31.12.2025 die beiden Rechtskreise auf den Beitragsnachweisen weiter fortführen.
Die weiteren Angaben zu Ost und West entfallen aber ab dem 01.01.2025.