Rückwirkend für das Jahr 2024 sollen der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen und der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro. Den entsprechenden Gesetzentwurf zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 der Bundesregierung hat der Finanzausschuss gebilligt.
Für den Gesetzentwurf zur Erhöhung der steuerlichen Freibeträge stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich.
Vorsicht und gleichzeitig zum Glück: es wird einen Programmablaufplan NUR für Dezember 2024 geben, ab Januar 2025 wird ein neuer mit den neuen gesetzlichen Werten gelten. Im Dezember 2024 werden also die erhöhten Freibeträge in einem Monat ohne Rückrechnung auf die Einzelmonate umgesetzt. Dies plus Lohnsteuerjahresausgleich kann also zu stark veränderten Lohnsteuerabzügen im Dezember 2024 führen, seien Sie hier auf Rückfragen der Mitarbeiter gefasst.
Wer dies nicht glaubt und Zweifel der Richtigkeit der Berechnungen hat, kann über den Steuerrechner des BMF selbst nachrechnen, der bereits jetzt die Dezember-Programmablaufpläne beinhaltet: Lohn- und Einkommensteuerrechner:Startseite