Steuerfreier Corona-Bonus bis 4.500 € für Medizinische Fachangestellte

Der Finanzausschuss in Berlin hat am 18.05.2022 (hib 251/2022) die geplanten Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus erheblich verbessert.

In der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung des Ausschusses fügten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (20/1111) insgesamt vier Änderungsanträge ein: Die Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber, die bisher bis zu einem Betrag von 3.000 Euro gelten sollte, wurde per Änderungsantrag auf 4.500 Euro angehoben. Die Voraussetzung, dass die Steuerfreiheit nur gewährt wird, wenn die Zahlung des Bonus aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgt, wurde gestrichen. Damit sind auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers begünstigt. Auch der begünstigte Personenkreis wurde erweitert. Jetzt gibt es die Möglichkeit der Steuerfreiheit auch für Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste.

Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU. Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich. Das Gesetz ist aber im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die zweite Beratung im Bundesrat findet voraussichtlich am 10. Juni statt; erst dann werden auch weitere Details dazu kommuniziert, welche Rahmenbedingungen konkret gelten.

 

 

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