Ab 2025: Entgeltbescheinigung wird um Kennziffern für PV ergänzt

Die zum 01.07.2023 eingeführte Beitragssatzstaffelung in der sozialen Pflegeversicherung wirkt sich auf die Beitragsberechnung und in der Folge auf den Inhalt der Entgeltbescheinigung aus. In der Entgeltbescheinigung soll zum 01.01.2025 daher die Angabe aufgenommen werden, wie viele Kinder für den Arbeitnehmer bei den Beitragsabschlägen berücksichtigt wurden.

Es werden folgende Kennziffern aufgenommen:

  • Die Kennziffer null für den Beitragszuschlag für Kinderlose.
  • Die Kennziffern eins bis fünf für Beschäftigte entsprechend der Anzahl ihrer Kinder, die zu berücksichtigen sind.
  • Eine Kennziffer für Beschäftigte, für die die Elterneigenschaft nachgewiesen ist.

Die meisten Lohnprogramme können dies bereits ausweisen, die gesetzlichen Pflichten starten aber erst ab 2025.

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