Der neue Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung liegt vor. Hier die Details dazu:
Ab 2025 sind die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Ost- und Westdeutschland gleich. Damit gelten ab dem kommenden Jahr alle Sozialversicherungswerte bundesweit.
Die Werte gelten zunächst unter Vorbehalt, die Verordnung wird voraussichtlich im Oktober von der Bundesregierung beschlossen. Rechtsgültig sind sie dann ab dem 1. Januar 2025. Alle folgenden Zahlen in Euro: wir passen dann das Vademecum an und nehmen dies gleich im Newsletter auf:
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 2025 bundesw.
Tag Monat Jahr
EUR 183,75 EUR 5.512,50 EUR 66.150,00
Allgemeine JAE-Grenze der KV bundesweit
Monat Jahr
EUR 6.150,00 EUR 73.800,00
Besondere JAE-Grenze der KV bundesweit
Monat Jahr
EUR 5.512,50 EUR 66.150,00
Beitragsbemessungsgrenze RV/AV bundesweit
Tag Monat Jahr
EUR 268,33 EUR 8.050,00 EUR 96.600,00
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche RV bundesweit
Tag Monat Jahr
EUR 330,00 EUR 9.900,00 EUR 118.800,00
Minijob-Grenze monatlich bundesweit
EUR 556,00
Geringverdienergrenze monatlich bundesweit
EUR 325,00
Für die Beitragssätze sind noch keine neuen Größen veröffentlicht, da einige Größen bis 2025 festgeschrieben sind: Durch das 2019 in Kraft getretene RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz sind zwei neue „Haltelinien“ eingeführt worden, die bis zum Jahr 2025 gelten: Haltelinie für das Rentenniveau (mindestens 48 Prozent) und den Beitragssatz (maximal 20 Prozent) bis 2025. Hier bleibt abzuwarten, was weiter geschieht.