Inflationsausgleichsprämie endet am 31.12.2024

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern noch bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie gewähren, die unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Höhe von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei ist.

Praxistipp: insbesondere der Zufluss der Inflationsausgleichsprämie muss spätestens am 31.12.2024 erfolgen, ansonsten wird diese steuer- und beitragspflichtig.

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