Neuer Gesetzentwurf für Bürokratieentlastung und Jahressteuer 2024

Der Regierungsentwurf für das BEG IV wurde vom Bundeskabinett Mitte März 2024 beschlossen. Un­ter anderem sind die nachfolgenden Punkte Be­standteil des Gesetzesvorhabens:

  1. Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungs­belege im Steuer- und Handelsrecht
  2. Zentrale Vollmachtsdatenbank für General­vollmachten zwischen Arbeitgeber und Steuer­beratung
  3. Verringerung von Meldepflichten für Beherbergungsbetriebe
  4. Weniger Schriftformerfordernisse: Rechtsge­schäfte sollen damit völlig digital abgewickelt werden können.

Darüber hinaus hat Mitte Mai 2024 das Bundesfi­nanzministerium (BMF) den offiziellen Referenten­entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 veröffent­licht. Aus Lohnsteuersicht ist insbesondere die Ein­führung einer neuen Pauschalbesteuerungsmöglichkeit für sogenannte Mobilitätsbudgets zu beach­ten. Anpassungen gibt es unter anderem auch beim Lohnsteuerjahresausgleich und bei den Freibeträ­gen für Alleinerziehende. Die Änderungen sollen ab dem Inkrafttreten des Gesetzes gelten. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist in der zweiten Jahreshälfte 2024 zu rechnen.

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