Wie angekündigt, stand eine Übergangsregelung für die MitarbeiterCards bis Ende 2021 im Raum.
Dagegen wurde nun ein Abteilungsleitervorbehalt erklärt, so dass die angestrebte Übergangs- bzw. Nichtbeanstandungsregelung bis auf weiteres ausgesetzt ist.
Die meisten Bundesländer lehnen die vorgeschlagene Übergangsregelung der Übergangslösung aus verfassungsrechtlichen Gründen ab.
Das Thema MitarbeiterCard und Handhabung derselben wird damit auf der nächsten Sitzung der Abteilungsleiter Steuern Bund-Länder diskutiert werden, voraussichtlich am 22./23. Februar 2021.
Bis zu einer Entscheidung dazu gelten für 44-Euro-Sachbezugskarten die zum 01.01.2020 festgelegten gesetzlichen Kriterien (§ 8 Abs. 1 und 2 EStG, inkl. Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG).
Eine Sicherheit dazu gibt es also derzeit weiterhin nicht.