Änderungen bei der Ausgleichsabgabe ab 2025,wirksam für 2026
Arbeitgeber sind verpflichtet, auf 5 % ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Andernfalls müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese verändert sich auf Grund der Dynamisierungsregelung