Künstlersozialabgabe
Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2025 unverändert 5,0 Prozent. Darüber hinaus wird mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die sogenannte Bagatellgrenze bei
Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2025 unverändert 5,0 Prozent. Darüber hinaus wird mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die sogenannte Bagatellgrenze bei
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängert, dies hat das Bundeskabinett beschlossen, und damit auf die gestiegenen Kurzarbeiterzahlen
Es wurde bestätigt: Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld beträgt ab dem 1. Januar 2025 0,15 Prozent. Damit fallen wir zurück auf § 360 SGB III,