Höhere Steuerfreibeträge rückwirkend für 2024 beschlossen
Rückwirkend für das Jahr 2024 sollen der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen und der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 Euro
Rückwirkend für das Jahr 2024 sollen der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen und der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 Euro