Unbezahlter Urlaub: Diese Spielregeln müssen Arbeitgeber wissen
Der bezahlte Erholungsurlaub ist im BUrlG geregelt ist und beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung mindestens 24 Tage im Jahr. Dagegen ist der unbezahlte Urlaub nicht gesetzlich
Der bezahlte Erholungsurlaub ist im BUrlG geregelt ist und beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung mindestens 24 Tage im Jahr. Dagegen ist der unbezahlte Urlaub nicht gesetzlich