Die wesentlichen Neuregelungen beim Elterngeld 2024 ab 01.04.2024
Beim Basiselterngeld gelten neue Einkommensobergrenzen: Bis zum 31.03.2024 erhielten Paare und getrenntlebende Erziehende ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 300.000 Euro oder Alleinerziehende