Lohnsteuerbescheinigungsangaben bei Nutzung des Deutschlandtickets
Die Überlassung des Deutschlandtickets ist nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, da der Arbeitgeber das Ticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellt.
Die Überlassung des Deutschlandtickets ist nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, da der Arbeitgeber das Ticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellt.