Verpflichtender Abruf der Sozial-Versicherungsnummer?
Dies ist eine Folge des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes und wird in § 28a Abs. 3a Satz 1 SGB IV geregelt. Übrigens: Arbeitgeber können schon seit
Dies ist eine Folge des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes und wird in § 28a Abs. 3a Satz 1 SGB IV geregelt. Übrigens: Arbeitgeber können schon seit