Keine Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart ‒ dann greift § 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG
Dauerbrenner fehlende wöchentliche Arbeitszeit im Vertrag Um die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmenden flexibel an den Beschäftigungsbedarf anzupassen, greifen viele Arbeitgeber auf die sogenannte Arbeit auf Abruf