Leasingraten eines Dienstrad-Leasings in Zeiträumen ohne Entgeltzahlung sind selbst zu zahlen
Das Arbeitsgericht Aachen hatte in einem aktuellen Fall entschieden, dass ein Arbeitnehmer für dieLeasingrate seines Dienstrades auch dann aufkommen muss, wenn er längerfristig erkrankt. Dazuabweichend