Klagen auf Zahlung der Energiepreis-pauschale?
Die Energiepreispauschale wurde zwar über die Arbeitgeber im Sinne einer Zahlstelle ausgezahlt, es besteht aber kein Lohnanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Für die Auszahlung der Energiepreispauschale
Die Energiepreispauschale wurde zwar über die Arbeitgeber im Sinne einer Zahlstelle ausgezahlt, es besteht aber kein Lohnanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Für die Auszahlung der Energiepreispauschale