Elektro-Dienstwagen und Ladestrom:So lässt sich der Auslagenersatznachweisen
Der vom Arbeitnehmer für einen E-Dienstwagen aufgewendete Ladestrom lässt sich steuer- undbeitragsfrei erstatten. Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer über die Auslagenfür jeden