Der Referentenentwurf der "Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024" wurde am 11.9.2023 veröffentlicht
Die ersten Werte der Sozialversicherung für 2024 liegen nun vor: die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird im Jahr 2024 voraussichtlich bei 5.175