Neue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2023
Zum 01.07.2023 erhöhen sich turnusgemäß die Pfändungsfreigrenzen. Die neuen unpfändbaren Beträge gestalten sich wie folgt: ■ Pfändungsfreibetrag: 1.402,28 Euro ■ Für die erste unterhaltsberechtigte
Zum 01.07.2023 erhöhen sich turnusgemäß die Pfändungsfreigrenzen. Die neuen unpfändbaren Beträge gestalten sich wie folgt: ■ Pfändungsfreibetrag: 1.402,28 Euro ■ Für die erste unterhaltsberechtigte