Nettolohnoptimierung durch Smart- phone-Kauf vom Arbeitnehmer ‒ BFH akzeptiert Gestaltung
Erhält ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Vorteil, so unterliegt dieser grundsätzlich der Besteuerung und den Sozialabgaben. Sollte also ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Smartphone auch