Details zur Pflegeversicherung
Bereits ab Mitte des Jahres soll der Pflegebeitrag nach Willen des Gesundheitsministers angepasst werden. Statt 3,05 Prozent müssen Versicherte ab dem 1. Juli 2023 3,4 Prozent
Bereits ab Mitte des Jahres soll der Pflegebeitrag nach Willen des Gesundheitsministers angepasst werden. Statt 3,05 Prozent müssen Versicherte ab dem 1. Juli 2023 3,4 Prozent
Seit 01.01.2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft. Es wird in zwei Schritten umgesetzt. Einmal zum 01.01.2023 und 01.07.2023. Für viele Arbeitgeber stellt sich die Frage,