Freigabe KUG auch für Leiharbeit bis 31.12.2022
Das Bundeskabinett hat am 28.09.2022 eine Verordnung aus dem BMAS beschlossen, nach der nun auch Zeitarbeitnehmer Zugang zum KUG erhalten. Die Regelungen treten am 01.10.2022
Das Bundeskabinett hat am 28.09.2022 eine Verordnung aus dem BMAS beschlossen, nach der nun auch Zeitarbeitnehmer Zugang zum KUG erhalten. Die Regelungen treten am 01.10.2022