"Pflegebonus" von 4.500 Euro
Schnell gelesen: Begünstigt sind sowohl Voll- als auch Teilzeitkräfte, ebenso Geschäftsführer, Auszubildende, Aushilfen, kurzfristig Beschäftigte und Minijobber. Selbst angestellte Gesellschafter können bis zu 4.500 Euro