Änderungen in der Geringfügigkeit und beim Midijob ab 01.10.2022
Schnell gelesen: Minijobber dürfen sich freuen – ab dem 01.10.2022 steigt der Mindestlohn auf zwölf Euro brutto pro Stunde. Zudem wird die Höchstgrenze im Übergangsbereich
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Schnell gelesen: Die bisherigen auf die COVID-19-Pandemie bezogenen Sonderregeln sind bis zum 23. September 2022 befristet. Mit Blick auf den kommenden Herbst haben Bundesgesundheitsministerium und